Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen der Wannseeschulen, Akademie für Fort- und Weiterbildung
Anmeldung
Ihre Anmeldung kann online, per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen.
Die Anmeldung per Brief oder E-Mail senden Sie bitte an folgende Anschrift:
Wannseeschulen
Akademie für Fort-und Weiterbildung
Zum Heckeshorn 36
14109 Berlin
akademie@wannseeschulen.de
Die Anmeldung per Fax übermitteln Sie bitte an folgende Faxnummer:
030 806 86- 404
In der Online-Anmeldung, die Sie bei dem jeweiligen Angebot vornehmen können, folgen Sie bitte den Anmelde- und Buchungsschritten auf unserer Website (www.wannseeschulen.de).
Melden Sie sich zur Teilnahme an einer Veranstaltung an, werden Sie gegenüber dem Veranstalter Vertragspartei. Sie trifft somit die Pflicht, die entstandenen Kursgebühren zu tragen.
Soll Ihr Arbeitgeber Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter werden, bedarf es der Anmeldung Ihrer Person durch Ihren Arbeitgeber. In dem Falle trifft den Arbeitgeber die Pflicht, für die entstandenen Kursgebühren aufzukommen. Melden Sie sich zur Teilnahme an einer Veranstaltung an, Ihr Arbeitgeber bestätigt jedoch nur die Kostenübernahme, so bleiben Sie gegenüber dem Veranstalter Vertragspartei. Sie trifft somit weiterhin die Pflicht zur Kostentragung für die entstandenen Kursgebühren.
Wer Vertragspartei gegenüber dem Veranstalter geworden ist, entscheidet sich ansonsten danach, wer die Anmeldung zur Teilnahme unterzeichnet hat. Der Veranstalter erhält Ihre Anmeldung und prüft zunächst, ob für Sie noch ein freier Veranstaltungsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt damit zustande. In allen anderen Fällen erhalten Sie die Mitteilung, dass derzeit kein freier Veranstaltungsplatz zur Verfügung steht – Sie jedoch, soweit Sie keine gegenteilige Mitteilung machen, in die Warteliste aufgenommen werden.
Absage und Verlegung von Veranstaltungen durch den Veranstalter
Wir bitten Sie um Verständnis, dass sich der Veranstalter eine kurzfristige und/oder endgültige Absage bzw. Verlegung von Veranstaltungen vorbehalten muss. Der Veranstalter wird Sie unverzüglich informieren. Eine Absage kann insbesondere erfolgen bei Ausfall der/des Dozierenden, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl oder bei technischer Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung am Tagungsort. Die von Ihnen bezahlten Gebühren werden selbstverständlich nach einer endgültigen Absage von Veranstaltungen zurückerstattet. Muss eine Veranstaltung verlegt werden, werden die Teilnehmenden unverzüglich über den neuen Termin informiert. Sollte sich die Verlegung als für die Teilnehmenden unzumutbar darstellen, so steht ihnen ein Rücktrittsrecht zu.
Warteliste
Erreichen den jeweiligen Veranstalter mehr Anmeldungen als für eine Veranstaltung Berücksichtigung finden können, werden Sie in eine Warteliste aufgenommen. Dieses wird Ihnen nach Eingang Ihrer Anmeldung umgehend mitgeteilt. Ein Nachrücken Ihrerseits kann Ihnen bis einschließlich zum Tag vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.
Teilnahmegebühr
Mit dem Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung für die jeweilige Veranstaltung ist die Teilnahmegebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Gebühren unmittelbar nach Erhalt der Rechnung.
Sonderkonditionen
Die ermäßigteTeilnahmegebühr gilt für Mitarbeiter/innen aus unseren Mitgliedseinrichtungen.
Weitere Sonderkonditionen für Fortbildungen:
– Melden sich mehr als 2 Teilnehmer/innen derselben Einrichtung für dieselbe Fortbildung an, so erhalten alle angemeldeten Teilnehmer/innen die ermäßigte Gebühr.
– Belegt eine Einrichtung innerhalb eines Jahres 10 Fortbildungen und mehr, so gilt für alle Buchungen die ermäßigte Gebühr.
Weitere Sonderkonditionen für Weiterbildungen/Zusatzqualifikationen:
Bucht eine Einrichtung mehr als 2 Lehrgangsplätze für dieselbe Weiterbildung/Zusatzqualifikation, so erhält sie eine Ermäßigung der Teilnahmegebühren von 10 Prozent. Ausgenommen hiervon sind bereits ermäßigte Gebühren.
Zahlungsverzug
Die/Der Teilnehmende befindet sich mit dem Ausgleich ihrer/seiner Gebühren im Zahlungsverzug, sollte sie/er eine ihr/ihm gesetzte Zahlungsfrist ungenutzt verstreichen lassen, in jedem Fall aber dann, wenn sie/er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung die Zahlung leistet.
Stornierung/Rücktritt
Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform und muss gegenüber dem Veranstalter (Vertragspartei) erklärt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine telefonische Stornoerklärung nicht ausreicht. Hat Ihr Arbeitgeber und haben Sie die Anmeldung gemeinsam vorgenommen und erklärt eine Partei den Rücktritt, so wirkt der Rücktritt für die Anmeldung insgesamt. Durch eine umgehende erneute Anmeldung Ihrerseits bleibt der Platz Ihnen auf Ihre eigenen Kosten erhalten.
Zu unterscheiden sind Fortbildungen und Weiterbildungen. Eine Stornierung kann grundsätzlich erfolgen.
Stornobedingungen für Fortbildungen
Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden Stornogebühren in Höhe von 10€ berechnet. Für die Berechnung des Zeitpunktes der Stornierung gilt grundsätzlich der Zugang Ihrer Mitteilung beim Veranstalter, auch für die folgenden Fristen.
Trifft die Absage später als 7 Tage vor Veranstaltungstermin ein, oder erscheint der Teilnehmende am Tag der Fortbildung ohne vorherige Absage nicht, wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.
Der Veranstalter ist in jedem Fall bemüht, für den freien Platz einen Ersatzteilnehmenden zu finden. Selbstverständlich haben auch Sie die Möglichkeit, einen zahlenden Ersatzteilnehmenden zu benennen, vorbehaltlich bereits vorliegender Anmeldungen, die von uns aufgrund einer Beschränkung der Teilnehmendenzahl nicht berücksichtigt werden konnten und auf einer Warteliste vermerkt sind. Wird uns von Ihnen ein Ersatzteilnehmender benannt, so entstehen Ihnen keine Kosten.
Stornobedingungen für Weiterbildungen/ Zusatzqualifikationen
Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Kursbeginn werden Stornogebühren in Höhe von 25 € berechnet.
Trifft die Absage später als 30 Tage vor Kursbeginn ein, werden 25 % der Kursgebühr in Rechnung gestellt.
Erscheint der Teilnehmende am Tag des Kursbeginns ohne vorherige Absage nicht oder beendet der Teilnehmende die Weiterbildung vorzeitig, wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.
Zurückbehaltungsrecht
Soweit Sie für Ihre Teilnahme eine Teilnahmebestätigung, ein Weiterbildungszertifikat oder einen sonstigen Nachweis erhalten, steht dem Veranstalter solange ein Zurückbehaltungsrecht an dieser Urkunde zu, solange nicht sämtliche Verbindlichkeiten Ihrerseits gegenüber dem Veranstalter in Ausgleich gebracht wurden.
Salvatorische Klausel
Ist eine Regelung der Teilnahmebedingungen unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Gerichtsstand
Für alle sich aus diesem Rechtsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich vereinbar, Gerichtsstand Berlin.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Tun Sie dies bitte mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail).
Richten Sie Ihren Widerruf bitte an:
Wannseeschulen
Akademie für Fort-und Weiterbildung
Zum Heckeshorn 36
14109 Berlin
akademie@wannseeschulen.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen die Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Die Höhe des Rückzahlungsbetrags richtet sich nach unseren Stornobedingungen.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.