Mögliche Änderungen der berufspädagogischen Zusatzqualifikation in den Therapieberufen

Wichtige Information für Praxisanleiter:innen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der Einführung neuer Ausbildungsgesetze in den Therapieberufen insbesondere in der Physiotherapie, könnten sich die Anforderungen an die berufspädagogische Zusatzqualifikation für Praxisanleiter:innen künftig verändern.

Ziel dieser Entwicklungen soll die weitere Sicherung und Verbesserung der Ausbildungsqualität in den therapeutischen Gesundheitsberufen sein.

Was bedeutet das für Sie?

Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen die Qualität der praktischen Ausbildung stärken und den steigenden Anforderungen in den Therapieberufen gerecht werden. Dadurch könnten Umfang und Inhalte der Qualifikation für Praxisanleiter:innen angepasst oder erweitert werden.

Wichtiger Hinweis:
Nach aktuellem Kenntnisstand werden bereits erfolgreich abgeschlossene berufspädagogische Weiterbildungen zur Praxisanleitung im Rahmen der neuen Berufsgesetze voraussichtlich weiterhin anerkannt. Eine nachträgliche Aufstockung des bisherigen Weiterbildungsumfangs ist derzeit nicht vorgesehen. Verbindliche Regelungen bleiben jedoch den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und zuständigen Behörden vorbehalten.

Mögliche Veränderungen

Erhöhung des Weiterbildungsumfangs

  • Erweiterung der vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden
  • Anpassung an aktuelle berufspädagogische Standards

Neue Lehrinhalte

  • Ergänzung und Aktualisierung bestehender Inhalte
  • Berücksichtigung neuer Anforderungen in Ausbildung und Praxis

Erweiterte Zertifizierung

  • Einführung zusätzlicher Zertifikate oder Qualifikationsnachweise
  • Dokumentation erweiterter pädagogischer Kompetenzen

Kontinuierliche Fortbildung

  • Stärkere Bedeutung regelmäßiger Fort- und Weiterbildungen
  • Laufende Aktualisierung fachlicher und pädagogischer Kenntnisse

Was können Sie jetzt tun?

Informiert bleiben

Verfolgen Sie aktuelle Informationen zu den geplanten gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Qualifikation von Praxisanleiter:innen.

Weiterbildung planen

Informieren Sie sich frühzeitig über aktuelle Entwicklungen und zukünftige Anforderungen. Bereits erworbene Qualifikationen behalten dabei nach aktuellem Stand ihre Gültigkeit.

 

Gut zu wissen

Bestandsschutz für bereits Qualifizierte

Wer die Weiterbildung zur Praxisanleitung bereits erfolgreich abgeschlossen hat, muss nach derzeitiger Einschätzung nicht befürchten, seine Qualifikation zu verlieren. Es wird davon ausgegangen, dass bestehende Abschlüsse anerkannt bleiben und kein zusätzlicher Qualifizierungsbedarf zur Erfüllung der bisherigen Anforderungen entsteht.

Gemeinsam gestalten wir eine hochwertige und zukunftsorientierte Ausbildung in den Therapieberufen.