Corona- Informationen für Kooperationspartner

Am 21. Juli 2020 ist die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung geändert worden.

Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin

Seit dem 04. Mai 2020 fand in den Wannseeschulen bereits wieder Präsenzunterricht statt. Der Unterricht fand in Gruppengrößen statt, die die Einhaltung der Hygieneregelungen nach §§1 und 2 der SARS-CoV-2-EindMaßnV in Berlin vom 21.04.2020 ermöglichten. Die Größe der Lerngruppen wurde dabei den räumlichen Gegebenheiten angepasst.

Außerhalb der Präsenzlernzeiten wurden alle Auszubildenden und Studierenden im Homeschooling betreut.

Seit dem 10. August 2020 findet wieder voller Lehrbetrieb in den Wannseeschulen statt. Gemäß der Verordnung wurden die Hygienevorgaben angepasst. In allen Fluren und öffentlichen Bereichen der Wannseeschulen ist verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.

Die Vorordnung sieht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Unterrichtsräumen nicht vor. Wir haben uns jedoch dazu entschieden, diese Mindestvorgabe zunächst zu verschärfen und in einer Erprobungszeit die Pflicht zum Tragen eines MNS auch auf den Unterricht auszuweiten.

Wir bitten Sie, alle geplanten Praxiseinsätze -wenn möglich- durchzuführen! Dies ist wichtig, um das Ausbildungsziel und die spätere Prüfungszulassung  der Auszubildenden nicht zu gefährden!
Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Problemen jederzeit gerne direkt an die Schulleitungen. Alle Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage!

Die Herausforderungen sind für uns alle groß. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis an vielen Stellen!

Ihr Team der Wannseeschulen

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